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BVerwG, 11.06.2003 - 9 B 18.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass nach § 227 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) - Vorliegen einer angemessenen Gegenleistung - Erfolgen eines Billigkeitserlasses im Einzelfall auch "im öffentlichen Interesse"
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.11.2002 - 23 B 02.2078
- BVerwG, 11.06.2003 - 9 B 18.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 11.06.2003 - 9 B 18.03
Bei der Prüfung, ob dem Vordergericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner eigenen materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen, unabhängig davon, ob diese einer Überprüfung standhält (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2003 - 9 B 18.03
Sollte damit ein das hier einschlägige kommunale Abgabenrecht ergänzender allgemeiner Rechtsgrundsatz gemeint sein, so ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher, zur Ergänzung des nicht revisiblen Rechts herangezogener Grundsatz revisionsrechtlich ebenfalls dem irrevisiblen Recht zuzurechnen ist und eine Zulassung der Revision nicht begründen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 51.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 69 S. 5 m.w.N.).